Eine Visa Karte sorgt für Versicherungsschutz auf Reisen im Ausland
Als Karteninhaber einer Visa Karte erwartet man heute mehr Leistungen vom Kartenzahlungsmittel als nur das bargeldlose Begleichen von Rechnungen sowie den Bargeldbezug am Geldautomaten. Integrierte Versicherungen wie die Reiseversicherung stellen eine Zusatzleistung dar, die den Karteninhaber und Angehörige auf Reisen im Ausland schützen und absichern.
Die wichtigsten Teilversicherungen:
- Auslandsreise-Krankenversicherung
- Reiserücktrittskosten -/ Reiseabbruchversicherung
- Verkehrsmittel-Unfallversicherung
- Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland
- Reiserechtsschutzversicherung für Mietwagen
- Reisegepäckversicherung
- Flugverspätungsversicherung
Welche Teilversicherungen im Rahmen einer Visa Karte angeboten werden, obliegt den Kartenanbietern!
1. Auslandreise-Krankenversicherung
Sich im Ausland zu verletzen oder schwer zu erkranken, stellt Betroffene häufig vor Probleme. Die integrierte Auslandsreise-Krankenversicherung schützt den Karteninhaber und die Familie bei einem Notfall im Ausland. Hierbei werden bei einer akuten Erkrankung oder Verletzung die Kosten für die medizinische Behandlung übernommen und wenn nötig, der Krankenrücktransport nach Deustchland organisiert und finanziert.
- Erstattung von Arzt-, Krankenhaus- und Operationskosten
- Kosten für Medikamente und schmerzstillende Zahnbehandlung
- Krankenrücktransport
- Bestattungs- bzw. Überführungskosten
2. Reiserücktrittskostenversicherung -/ Reiseabbruchversicherung
Wenn der bereits gebuchte Urlaub storniert oder eine bereits begonnene Reise aus wichtigen Gründen abgebrochen werden muss, kommt die Versicherung abzüglich eines Selbstbehaltes für die Stornokosten bis zu einer festgelegten Höhe auf. Im Regelfall sind neben dem Karteninhaber auch bis zu fünf weitere mitreisende Personen versichert.
3. Verkehrsmittel-Unfallversicherung
Der Karteninhaber sowie nahestehende Angehörige geniessen weltweiten Versicherungsschutz, wenn Sie in einem öffentlichen Verkehrsmittel, Mietwagen oder während des Aufenthalts in Hotelgebäuden einen Unfall erleiden und schwer verletzt werden. Die Versicherung übernimmt in solchen Fällen etwaige Bergungskosten sowie ein Krankenhaus-Tagegeld bis zu einer festgelegten Höhe. Ebenso zahlt sie im Todesfall sowie bei Invalidität/Vollinvalidität entsprechende Versicherungssummen an die Hinterbliebenen.
4. Zusatzhaftpflichtversicherung für Mietwagen
In Südeuropa sowie den USA sind die Deckungssummen gesetzlicher Haftpflichtversicherungen bei Mietwagen gering. Die Zusatzhaftpflicht erweitert den Versicherungsschutz mit i.d.R. 1 Mio. Euro über der Basisdeckung.
5. Reiserechtsschutzversicherung für Mietwagen
Wird der Karteninhaber als Mieter oder Fahrer eines Mietwagens in einen Rechtsstreit verwickelt, bietet die Versicherung weltweiten Versicherungsschutz. Der Schutz besteht auch für die Insassen des Fahrzeugs.
6. Reisegepäckversicherung
Eine Gepäckversicherung versichert das mitgeführte Reisegepäck bis zu einer festgelegten Höhe gegen Verlust oder Beschädigung. Der Schutz gilt weltweit für den Karteninhaber und Familienangehörige.
7. Flugverspätungsversicherung
Sollte ein gebuchter Flug seinen Zielflughafen zu spät erreichen und z.B. ein Anschlussflug verpasst wird, kommt die Versicherung für die Kosten von Verpflegung, Hotelübernachtung sowie Transport vom und zum Hotel auf. Ebenso versichert ist eine eventuelle Umbuchung oder die Buchung eines neuen Fluges, um seine Zieldestination zu ereichen. Kommt das Gepäck verspätet an, werden die Kosten für notwendige Kleidung und Hygieneartikel übernommen.
WICHTIG:
Eine Reiseversicherung ist im Regelfall inklusiver Bestandteil höherwertigerer Kartenzahlungsmittel wie Gold -oder Platinum Kreditkarten. Diese Visa Karten liegen in der Höhe der Jahresgebühr meist über Standard Kreditkarten. Da der Versicherungsschutz wesentlicher Bestandteil der Kreditkarte ist, müssen diese Versicherungen nicht nochmals separat abgeschlossen werden. Welche Teilversicherungen im Rahmen einer Kreditkarte angeboten werden, obliegt allein dem Kartenanbieter.